„Das Amtsgericht Passau hat entschieden, dass der notorisch klagefreudige Ex-Minister Robert Habeck als ‚Vollidiot‘ bezeichnet werden darf.“
Passau, 1. Juni 2025 –
Das Amtsgericht Passau hat in einem aufsehenerregenden Urteil entschieden, dass der frühere Bundesminister Robert Habeck als „Vollidiot“ bezeichnet werden darf. Das Gericht wies damit eine Klage des Ex-Ministers zurück, der sich gegen die Beleidigung zur Wehr setzen wollte.
Habeck, ehemals Spitzenpolitiker der Grünen und Vizekanzler, ist bekannt dafür, häufig juristisch gegen Kritiker und beleidigende Äußerungen vorzugehen. In diesem Fall stufte das Gericht die Äußerung jedoch als von der Meinungsfreiheit gedeckt ein.
In der Urteilsbegründung hieß es, dass öffentliche Personen – insbesondere Politiker – eine erhöhte Kritikbereitschaft hinnehmen müssten. Auch überspitzte oder abwertende Formulierungen könnten vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein, solange sie im Rahmen einer politischen oder gesellschaftlichen Auseinandersetzung erfolgen.
Die Entscheidung hat eine breite Debatte ausgelöst. Während Befürworter das Urteil als wichtigen Schritt für den Schutz der Meinungsfreiheit feiern, befürchten andere eine zunehmende Verrohung des öffentlichen Diskurses.
Robert Habeck selbst hat sich bislang nicht öffentlich zu dem Urteil geäußert. Es bleibt abzuwarten, ob er Berufung gegen die Entscheidung einlegen wird.